Kostenübernahme
für die therapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen
Gesetzliche Krankenkassen (GKV):
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und für weitere fünf Sitzungen (probatorische Sitzungen). Zur Einleitung einer Psychotherapie wird von mir ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Nach Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter und und bei Indikation einer Psychotherapie übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die weitere Behandlung.
Kostenübernahme der privaten Krankenkassen (PKV):
Bei den privaten Krankenkassen ist das beschriebene Vorgehen ähnlich, jedoch bestehen unterschiedliche Vertragsbedingungen. Je nach Vertrag kann die Anzahl der Sitzungen pro Jahr (20 - 50) beschränkt sein. Um sicherzugehen, schauen Sie bitte in Ihren Vertrag oder fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach. Auch hier werden in der Regel zunächst fünf Probesitzungen bezahlt, bevor dann ein Antrag gestellt werden muss.
Beihilfe:
Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist prinzipiell beihilfefähig. Die Kostenübernahme für die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist in der Regel gewährleistet. Im Einzelfall wird empfohlen, dass Sie vor der Behandlung Rücksprache mit Ihrer Beihilfestelle nehmen.